Richtlinien für die Presse
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde
und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind
oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage
das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Auszug aus dem Pressekodex für Journalisten
Medien und Journalisten sind verpflichtet zur Wahrung der Menschenwürde und Journalisten stehen nicht über den Gesetzen. Auf der Grundlage des Paragraphen 323 c im Strafgesetzbuch, bekannt als der Paragraph zur unterlassenen Hilfeleistung, die strafbar in Deutschland ist, sind auch Presse-Vertreter, Journalisten und Medien zur Hilfe-Leistung für Menschen in Not verpflichtet.